Archiv für den Tag: 27. Februar 2013

wg. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte + die krämpfende Truppe

Möchte nur ganz kurz auf mehrer Beträge der heutigen Kulturzeit eingehen, einer lief unter dem Titel: Obszöne Logik, der slowenische Philosoph, Kulturkritiker und Theoretiker der lacanianischen Psychoanalyse, Slavoj Zizek, referiert über die Legitimation von Folter.
Angeblich hat der Amistreifen: “Zero Dark Thirty” eine Debatte ausgelöst – na und?
Letztlich wird nicht viel mehr geschehen – als noch weiteres Blabla…
Dabei ist es vollkommen nebensächlich ob die Regietante Kathryn Bigelow den Einsatz von Folter rechtfertigt, außerdem verfolgt sie mit dem Film keine politischen Ziele!
8-ung!
Dabei könnte es sich um ein Plagiat handeln!
Weiland äußerte sich Leni Riefenstahl identisch!
Der folgernde Satz ist möglicherweise auch von ihr!
“Für uns war es wichtig, eine wahre Geschichte zu erzählen, die zwar kontrovers, aber eben Teil unserer Geschichte ist.”
Was Slavoj Zizek dazu abließ, würde in Zuckerberg sozialem Netzwerk, dem „Fratzenschmöker“, einfach nur mit – „Gefällt mir“ nebst dem erigierten Daumen – angeklickt und dies war es dann auch schon…
So billig will ich mich nicht verkaufen, da gehört schon mehr dazu! Schließlich muss alles seinen geregelten Gang gehen und nach Möglichkeit sollte es auch irgendwie ausgedrückt und schriftlich festgehalten werden.
Da trifft es sich gut, dass seit gestern Stéphane Frédéric Hessel nicht mehr einkaufen geht. (Ist sowieso eine Schande, wer sich heute bereits über sein Ableben ausgelassen hat…)
Man munkelt, dass SFH am Zustandekommen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte mit verantwortlich war, zu diesem Gerücht äußerte er sich nie konkret.
Was mir aber sehr zu Pass kommt, da dieser Mann sich nun nicht mehr wehren kann, jener gewiefter Querdenker der bis zum Schluss zu bedeutsamen Erkenntnissen kam, deren Interpretationen leider nicht mehr so richtig verstanden wurden.
Da biete es sich doch wie selbstverständlich an, nach fast 65 Jahren, die PRÄAMBEL besagter
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 zur Allgemeine Erklärung der Menschenrechte endlich dem Zeitgeist anzupassen!
Dazu müsste man am Artikel 2 gar nicht viel ummodeln!
„Jeder Gefolterte hat bei hochnotpeinlichen Befragungen Anspruch auf medizinischen Beistand seiner Wahl, weiterhin das Recht auf örtliche Betäubung während einer tagelang angesetzten Tortour und Anspruch auf Datenschutz betreffs der Verhörprotokolle, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“.
Wobei aber nicht auszuschließen ist, dass man hernach lediglich die Kleinen hängt und die Großen laufen lässt… Weiterlesen