Archiv für den Tag: 17. Januar 2017

Lateinisch: Proncipiis obsta – Deutsch: Wehret den Anfängen – Schwäbisch: glei uffd Fengr schla

Handelt es sich bei dem heutigen gedrittelten Richterspruch um eine Verlautbarungssternstunde der unabhängigen deutschen Justiz oder war es lediglich ein unfähiger Versuch von Realsatire?
Dann bräuchte man allerdings für die Definition der Pointe ein Brechstange. Dessen ungeachtet, werden die Folgen jener freiheitlich/demokratischen Darbietung sowieso noch sehr lange nachhallen, egal von welcher Seite man alles betrachtet. Und üblicherweise werden sich die folgenden Generationen erst recht mit jener Bürde auseinandersetzen müssen, dessen schleichender Wertewandel in eine ganz bestimmte Richtung heute absolut unberechenbar gehypt wurde.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen neuen Maßstab gesetzt: Parteien dürfen nur verboten werden, wenn sie wirklich zu einer Gefahr für die Demokratie zu werden drohen. Auf die NPD trifft das derzeit nicht zu.
Die rechtsextreme Partei hätte verboten werden müssen – nicht obwohl sie derzeit sehr klein und bei Wahlen unbedeutend ist, sondern gerade deswegen.
Wenn mich nun Leute zu der mir vollkommen unverständlichen Urteilsbegründung der Robenträger*und natürlich Innen befragen würden, käme als Konter ein über 500 Jahre alter und natürlich postfaktisch vollkommen aus dem Zusammenhang gerissener Spruch von Papst Julius III., der angeblich wie folgt lautet: Wenn Ihr wüßtet, mit wie wenig Aufwand von Verstand die Welt regiert wird, so würdet Ihr euch wundern.
Quod erat demonstrandum („was zu beweisen war“), da ich mit Latein begonnen hatte.