Bundeshauptdorf, Amtsgericht Wilmersburg: Mietspiegel angekippt

Senat: Berliner Mietspiegel gilt weiter
Können Vermieter nach dem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg nun leichter die Miete erhöhen? Der Senat meint, der Mietspiegel gilt weiter.
Mietspiegel gekippt: Die wichtigsten Fragen
Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Berliner Mietspiegel gekippt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Miet-Urteil hier!
Berliner Amtsgericht kippt Mietspiegel!
Das Berliner Amtsgericht Charlottenburg hat den Mietspiegel gekippt. Vermieter haben es nun einfacher, Mieterhöhungen durchzusetzen.
Alles klaro? Natürlich, wie wie dicke Tinte!
Wieder so ein merkwürdiger Spruch, der zumindest bei den Mietern zu multiple Orgasmen führen wird.
Im Verlauf der Klage hatte das Gericht den Statistik-Professor Dr. Walter Kärmer mit einem Gutachten betraut.
Schon häufig stolperte ich über jenen Namen, musste bald feststellen, der Mann kam mir irgendwann doch sehr erheiternd rüber, weil dr. K., für meine Begriffe hartnäckig die unterschiedlichsten Tatsachenbehauptungen zu identischen Fakten abließ. Was letztlich aber dazu führte, sein Gedöns zu ignorieren.
Heute reichte es mir nun, wollte endlich mal wissen, was über ihn im Netz zu finden ist. Gehe mit Herrn Ökonom d’accord, wenn es um WIKI geht, so manche Darstellungen sind wirklich mit Vorsicht zu genießen. Wenn mir allerdings danach ist, wird die Gesamtheit dann doch ausgeschlachtet.
Das Scheffchen
* ist ja ein viel beschäftigter Mann, multifunktional tätig und seine gelbe Parteizugehörigkeit kommt dabei auch immer zum Tragen. Scheinbar war er deshalb fürs Hohe Gericht der richtige Mann.
Wie wurde es von ihm auf den Punkt gebracht?
Der Professor kam zu dem Entschluss, dass der Berliner Mietspiegel nicht „qualifiziert“ sei und zweifelte die ordnungsgemäße Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen an. Doch genau dies ist Voraussetzung für den Mietspiegel, damit er anerkannt wird. Nach dem Urteil genügt auch die Einteilung der Wohnlagen in die Kategorien einfach, mittel und gut nicht anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen.
Nach fast 30 Jahren fällt jemand plötzlich auf, dass der
Berliner Mietspiegel nicht „qualifiziert“ sei. Hört, hört!
Für eine
ordnungsgemäße Erstellung müssen nun anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze her, natürlich auf amerikanischer Basis! Besser noch seinige Bearbeitung, mit vorheriger Gründung eines wissenschaftlich anerkannten Institutes, wo sich vielleicht ganz easy Freunde ebenso Bekannte unterbringen lassen und alles wird mit Millionenbeträgen aus Brüssel finanziert…
Letztlich ist wiedermal alles zum Rückwärtsessen.
Will nur noch etwas aus Wiki klauben, dabei stößt man auf die Rubrik: Plagiatsvorwurf. Weshalb kam eigentlich niemand auf die Idee und hat mit gleichem Abwasch versucht, seine doktor-Arbeit mit einzubeziehen?
Fast beende ich hier meinen Netzabstecher, nur noch etwas zur recht merkwürdigen Schlussfolgerung hinsichtlich seiner Sozialisation, in der Herrn dr. K. behauptet, die erfahrene Enge förderte das Zusammengehörigkeitsgefühl…
Na ja, was soll man dazu eigentlich noch sagen?
Nur soviel, dass ich vom ersten Schultag an, eine eigene Butze von rund 12 Quadratmetern besaß und zum Sonnenuntergang über 20 Kilometer ein Tal entlang schauen konnte. Was mir da abhanden kam, wurde mir acht Jahre später klar, als es in eine Plattenfickzelle ging, aus meinem neuen Zimmer nur der Blick auf das 50 Meter weiter stehende Wohnschließfach blieb…
Mich würde mal interessieren auf welche Sozialisation sämtliche erwähnten Leute verweisen können. Meine damit
Gerichtssprecherin Gabriel (Für den Vermieter ist es jetzt einfacher geworden, zu erhöhen, indem er ein passendes Gutachten vorlegt.), Dominospieler Kai Warnecke, der Hauptgeschäftsführer des Eigentümerverbands Haus und Grund; den Mietrechtseksperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak; Martin Pallgen, Sprecher des Bausenators; Dieter Blümmel vom Vermieterverband “Haus und Grund” (Durch das Urteil kommt eine riesige Unsicherheit auf. Der Mietspiegel ist fortan keine Bibel mehr. Können sich Mieter und Vermieter nicht einigen, müssen sie vor Gericht ziehen. Allein ein notwendiges Gutachten kostet 3000 Euro – zu bezahlen vom Verlierer.)

Die Grünen warfen der rot-schwarzen Landesregierung vor, die im Koalitionsvertrag 2011 angekündigten Verbesserungen versäumt zu haben. Es ist noch gar nicht solange her und schon haben die Chlorophyllmarxisten vergessen, welchen Scheiß sie hinsichtlich der Mietgesetzgebung abließen, als sie vor Jahren Mehrheitsbeschaffer für die Roten waren.

Eine Berufung gegen das Urteil ist zulässig.” Der beklagte Mieter Peter B. (60) will das Urteil nicht akzeptieren. Der Fall landet vor dem Landgericht.
Hoffentlich hat er keinen Anwalt vom Mieterverein. Von den Nasen könnte ich auch einiges ablassen – ist allerdings schon viele Jahre her…

* Expertenvideo – Dr. Prof. Walter Krämer 
Walter Krämer / 4. Freiheitskongress der Stiftung für die Freiheit
Vielschreiber Walter Krämer: Ein Sprachwächter und seine Mission
Wahrscheinlichkeit von Alltagsgefahren:

 

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