Schmerzensgeld für misslungene Frisur

Da latschte eine Braut zu einem Coiffeur, weil sie scheinbar meinte, dieser Udo Walzverschnitt ist in der Lage aus einer Flunder einen Zierfisch zu kreieren – aber Scheibenhonig!
„Die Haare brachen wegen des Färbevorgangs über der Kopfhaut ab.“
Wat soll´n der Scheiß?
Scheinbar verwendete der Haarrist einen schnell trocknenden Nitrolack, oder das Färbemittel korrespondierte nicht mit den vorhanden Kokspartikeln im Haaransatz.
Ist mir wirklich schnuppe.
Da ein staatlich sanktionierter Rechtsprecher niemals „Recht“ verkündet, sondern Urteile fällt, finde ich diese Begründung mehr als merkwürdig. „…da(ss) sie wegen der misslungenen Frisur in ihren sozialen Kontakten eingeschränkt sei, weil sie sich unwohl fühle.“
Ich finde, beide sollte man für eine bestimmte Zeit aus dem Verkehr ziehen.
Allerdings muss man erst mal auf diese Idee kommen, um so billig sein monatliches Taschengeld aufzubessern…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert