{"id":3026,"date":"2009-07-16T10:43:55","date_gmt":"2009-07-16T09:43:55","guid":{"rendered":"http:\/\/12decode.de\/zonenklaus\/wordpress\/?p=3026"},"modified":"2009-07-16T11:46:19","modified_gmt":"2009-07-16T10:46:19","slug":"urteil-polizei-darf-mails-beschlagnahmen-schleichend-wird-das-netzt-aufgeweicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/zonenklaus.de\/wordpress\/?p=3026","title":{"rendered":"Urteil: Polizei darf Mails beschlagnahmen"},"content":{"rendered":"<p>Heute bei GMX gefunden  &#8211; schleichend wird das Netzt aufgeweicht<br \/>\nWenn die Polizei E-Mails eines Verd\u00e4chtigen direkt vom Server des E-Mail-Anbieters kopiert, ist dies eine Beschlagnahmung und damit ein erlaubter Eingriff in das Fernmeldegeheimnis.<br \/>\nE-Mails d\u00fcrfen in schweren Verdachtsf\u00e4llen auch dann von der Polizei beschlagnahmt werden, wenn sie beim Provider gespeichert sind.<br \/>\nLaut einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kann es in Einzelf\u00e4llen erlaubt sein, dass Ermittler E-Mails eines Verd\u00e4chtigen direkt vom Server eines E-Mail-Providers &#8220;beschlagnahmen&#8221;. Diese sind grunds\u00e4tzlich vom Fernmeldegeheimnis gesch\u00fctzt. In Einzelf\u00e4llen sieht das h\u00f6chste deutsche Gericht dies aber als sekund\u00e4r an.<!--more--> In dem konkreten Fall hatte ein Mann eine Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt, dass 2.500 seiner E-Mails direkt bei seinem Anbieter angefordert wurden. Zuvor hatte er sich bei einer Hausdurchsuchung geweigert, den Ermittlern Zugang zu seinen E-Mails zu gew\u00e4hren.<br \/>\nSein Mailclient ist so eingestellt, dass alle E-Mails auf dem Server des Anbieters verbleiben und nicht lokal gespeichert werden. Nach einem amtsgerichtlichen Bescheid gab der E-Mail-Anbieter die fraglichen Mails an die Ermittler weiter. Dem Mann wurde als Inhaber einer Firma Untreue vorgeworfen, er wehrte sich gegen die Beschlagnahmung. Obwohl das Verfassungsgericht seinen Antrag abgewiesen hat, ist diese Entscheidung wichtig.<br \/>\nDenn sie bekr\u00e4ftigt, dass E-Mails, die nicht lokal auf dem Rechner eines Betroffenen gespeichert sind, unter das Fernmeldegeheimnis fallen. Nur in besonders schweren F\u00e4llen kann die Staatsanwaltschaft an diese Daten herankommen. Hier gelten die gleichen H\u00fcrden wie beispielsweise bei der Telefon\u00fcberwachung. <em>Was meinen denn diese Leute \u00fcberhaupt, wenn sie von \u201eH\u00fcrden&#8221; sprechen? Jene Herren und Damen k\u00f6nnte man ja fast als Paragraphenkomiker bezeichnen. Bildlich stelle ich mir diese \u201eHindernisse&#8221; in der H\u00f6he vor, dass sie vielleicht f\u00fcr ein Meerschweinchen nicht zu \u00fcberwinden w\u00e4ren, aber auch das w\u00fcrde drumherum laufen <\/em><br \/>\nNur beim Verdacht auf schwere Straftaten haben die Ermittler diese M\u00f6glichkeit und wenn die Ma\u00dfnahme dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit entspricht. Laut dem Gericht m\u00fcsse zudem ein &#8220;konkret zu beschreibender Tatvorwurf&#8221; <em>(H\u00f6rt, h\u00f6rt!) <\/em>bestehen, vage Verdachte reichten nicht aus. <em>(Aha! Lustig ausgedr\u00fcckt. )<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute bei GMX gefunden &#8211; schleichend wird das Netzt aufgeweicht Wenn die Polizei E-Mails eines Verd\u00e4chtigen direkt vom Server des E-Mail-Anbieters kopiert, ist dies eine Beschlagnahmung und damit ein erlaubter Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. 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