{"id":322,"date":"2008-07-09T16:41:46","date_gmt":"2008-07-09T15:41:46","guid":{"rendered":"http:\/\/12decode.de\/zonenklaus\/wordpress\/?p=322"},"modified":"2013-08-02T09:46:47","modified_gmt":"2013-08-02T08:46:47","slug":"in-den-fangen-einer-kleinen-heuschrecke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/zonenklaus.de\/wordpress\/?p=322","title":{"rendered":"In den F\u00e4ngen einer kleinen Heuschrecke"},"content":{"rendered":"<p>Im letzten Jahr, am 9. Juli, erhielt ich von einem Bekannten jenen Artikel, kannte aber die Geschichte bereits, in vielen Einzelheiten vom Betroffenen geschildert. Was weiter draus wurde ist mir unbekannt, Herr W. bezog zwar eine neue Wohnung, ich habe aber seit mehreren Monaten nichts mehr \u00fcber ihn vernommen.<\/p>\n<p>Aus der Berliner Morgenpost vom 9. Juli 2007 &#8211; von Michael Mielke<br \/>\nVermieter baut Zimmer um und l\u00f6st wertvolle Wissenschafts-Sammlung auf<br \/>\nDer 69-j\u00e4hrige Erich Wirz wirkt heute noch fassungslos, wenn er vom 8. Juli 2005 erz\u00e4hlt. An diesem Tag fuhr der Arch\u00e4ologe nach langer, schwerer Krankheit zu seiner Drei-Zimmer-Wohnung in der Wilmersdorfer Trautenaustra\u00dfe. <!--more-->&#8220;Ich sah schon von Weitem das Bauger\u00fcst&#8221;, erinnert er sich. Im Haus selbst waren nur noch f\u00fcnf Wohnungen bewohnt. Seine eigene gab es nicht mehr: &#8220;Die R\u00e4ume waren leer, alle meine Sachen verschwunden, T\u00fcren und Zwischenw\u00e4nde herausgerissen.&#8221; Kurz darauf begann ein Verfahren, das Wirz&#8217; Anwalt Johann Heinrich L\u00fcth als &#8220;ein Verdrehen des Rechtes&#8221; beschreibt und &#8220;einen Versto\u00df gegen Sitte und Anstand&#8221;.<br \/>\nWirz ben\u00f6tigte einige Tage, um die Vorg\u00e4nge zu kl\u00e4ren. Er besa\u00df seit M\u00e4rz 1983 einen Mietvertrag und hatte den Mietzins regelm\u00e4\u00dfig an die Wohnungsverwaltung \u00fcberwiesen. Im Oktober 2003 erwarb ein Bautr\u00e4ger das Hausgrundst\u00fcck und informierte die Mieter dar\u00fcber im Januar 2004. Davon erfuhr Wirz, der sich bei Verwandten in Trier (Rheinland-Pfalz) von drei Schlaganf\u00e4llen erholte, zun\u00e4chst nichts. Er hatte zwar in Berlin eine Bekannte gebeten, nach seiner Post zu schauen. Dem war die Frau, die nach Wedding verzogen war, aber unregelm\u00e4\u00dfig und in den letzten Monaten vor R\u00e4umung gar nicht mehr nachgekommen. Wirz hatte das damals nicht als Problem gesehen, &#8220;weil die meiste Post ohnehin direkt zu mir nach Trier geschickt worden war und meine Mietzahlungen ohne Beanstandungen entgegengenommen wurden&#8221;.<br \/>\nEnde November 2004 bekam er in Trier einen Anruf von der Betreuerin einer Nachbarin, die ihn \u00fcber den neuen Eigent\u00fcmer informierte. Wirz setzte sich mit ihm in Verbindung. &#8220;Mir wurde am Telefon versichert&#8221;, sagt er, &#8220;dass sich f\u00fcr mich lediglich der Empf\u00e4nger der Miete \u00e4ndere. Ansonsten bleibe alles beim Alten.&#8221;<br \/>\nDas war ein Irrtum. Trotz regelm\u00e4\u00dfiger \u00dcberweisungen wurden f\u00fcr die Monate Februar und M\u00e4rz 2004 pl\u00f6tzlich Mietr\u00fcckst\u00e4nde reklamiert. Hartmann Vetter, Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Berliner Mietervereins, kennt eine Reihe anderer F\u00e4lle, die an Wirz&#8217; Schicksal erinnern. Langj\u00e4hrige Mieter, deren Wohnungen luxussaniert und anschlie\u00dfend teuer weiterverkauft werden sollen, w\u00fcrden mit dubiosen Methoden aus dem Vertrag gedr\u00e4ngt. &#8220;Da wird auch der Vorwurf konstruiert, Mieter seien ihren Mietpflichten nicht nachgekommen&#8221;, sagt Vetter. &#8220;Oder es werden Wasser oder Strom oder Gas abgetellt, um die Mieter rauszuekeln.&#8221;<br \/>\nWirz&#8217; Fall nahm nun einen geradezu grotesken Verlauf. Der Bautr\u00e4ger lie\u00df dem Mieter im April 2004 ein K\u00fcndigungsschreiben zukommen, das eine Mitarbeiterin des Bautr\u00e4gers bei Wirz&#8217; Wohnung durch den Briefschlitz steckte. Und das, obwohl eine Nachbarin dar\u00fcber informierte, dass Wirz sich schon l\u00e4ngere Zeit nicht in Berlin aufhalte. Als Wirz nicht reagierte, informierte der Bautr\u00e4ger das Landeseinwohneramt dar\u00fcber, dass Wirz unbekannt verzogen sei. Was ebenfalls zu hinterfragen w\u00e4re: Wirz hatte, wie vom Amtsgericht Charlottenburg sp\u00e4ter festgestellt wurde, seine Anschrift in Trier beim Zahlen der Miete auf den monatlichen \u00dcberweisungstr\u00e4gern jedes Mal vermerkt.<br \/>\nDie Angaben des Bautr\u00e4gers wurde vom Landeseinwohneramt &#8211; offenbar ungepr\u00fcft &#8211; \u00fcbernommen. Dieses &#8220;unbekannt verzogen&#8221; und der Vorwurf vermeintlich offener Mietzahlungen war dann Grundlage f\u00fcr ein sogenanntes Vers\u00e4umnisurteil des Amtsgerichts Charlottenburg gegen den ahnungslos in Trier weilenden Wirz. Und dieses Urteil wiederum war Basis f\u00fcr den Bautr\u00e4ger, die Wohnung r\u00e4umen zu lassen.<br \/>\nL\u00fcth sieht diesen Vorgang sehr kritisch: &#8220;Das Gericht h\u00e4tte den \u00fcberdeutlichen Hinweisen, dass der Mieter in der Trautenaustra\u00dfe nicht mehr wohnt und eine Zustellung gar nicht m\u00f6glich war, nachgehen m\u00fcssen&#8221;, sagt er. &#8220;Dann h\u00e4tte vielleicht das komplette Verfahren gar nicht stattgefunden.&#8221;<br \/>\nDer Anwalt legte im Juli 2005 Einspruch ein. Erfolgreich. Im September 2005 hob das Amtsgericht das eigene Vers\u00e4umnisurteil auf &#8211; erkl\u00e4rte es also f\u00fcr ung\u00fcltig. &#8220;Durch den Einspruch ist der Rechtsstreit in die Lage zur\u00fcckversetzt, in der er sich vor der S\u00e4umnis befand&#8221;, hei\u00dft es im Urteil. Das war eine sehr theoretische Feststellung &#8211; denn Wirz&#8217; Wohnung existierte gar nicht mehr. Der Bautr\u00e4ger versuchte, diesen Entscheid mit einer Berufung anzufechten, musste sich jedoch vom Landgericht belehren lassen, dass sein Vorgehen von Anfang an rechtswidrig gewesen sei.<br \/>\nF\u00fcr Wirz indes begannen ganz andere Probleme: Nicht nur seine Wohnung war zerst\u00f6rt, auch seine B\u00fccher und wertvollen Sammlungen waren unter den Hammer gekommen. Was durchaus h\u00e4tte verhindert werden k\u00f6nnen. &#8220;Als ich im Juli 2005 nach Berlin kam&#8221;, sagt er, &#8220;lagen Kartons und Kisten noch in der Pfandkammer.&#8221; Er habe dann versucht, sie herauszubekommen, habe sich in seiner Not sogar an Bundestagsabeordnete und an den Berliner Polizeipr\u00e4sidenten gewandt &#8211; jedoch ohne Erfolg. Die Sachen wurden f\u00fcr rund 14 000 Euro zwangsversteigert. Das entsprach &#8211; vielleicht nicht ganz zuf\u00e4llig &#8211; den Kosten der Zwangsr\u00e4umung. Auch hier sieht Anwalt L\u00fcth einen groben Versto\u00df: &#8220;Die Gerichtsvollzieherin h\u00e4tte die teilweise sehr kostbaren Sachen von einem Sachverst\u00e4ndigen auf ihren Wert untersuchen lassen m\u00fcssen&#8221;, sagt er. Stattdessen sei vorgegangen worden, als habe man die Wohnung eines Messies ger\u00e4umt. Sein Mandant sei Wissenschaftler, Privatsammler und Mitbegr\u00fcnder eines Museumsvereins. &#8220;Was da verloren ging, ist ein St\u00fcck Lebenswerk.&#8221;<br \/>\nF\u00fcr Wirz folgte eine geradezu abenteuerliche Jagd nach seinen B\u00fcchern und Sammlungen. Einen Teil fand er in Kreuzberg in einem Antiquariat. Dort konnte er von dem arabischst\u00e4mmigen Ladeninhaber mehr als 200 Kisten seines &#8220;R\u00e4umungsgutes&#8221; f\u00fcr rund 35 000 Euro quasi zur\u00fcckkaufen. Doch ein gro\u00dfer Teil fehlt noch immer. Darunter eine wertvolle B\u00fcchersammlung aus dem Privatbesitz der Erzherzogin Sophie von \u00d6sterreich, 1830 entstandene Portr\u00e4ts der Familie von K\u00f6nig Wilhelm III. und ein komplettes Biedermeier-Zimmer. Wirz sch\u00e4tzt den Gesamtwert &#8220;auf gut und gern mehrere Hunderttausend Euro&#8221;.<br \/>\nVerlust eines Lebenswerkes<br \/>\nDer Bautr\u00e4ger war sp\u00e4ter bereit, zumindest die bei der Zwangsversteigerung eingenommenen 14 000 Euro an Wirz auszuzahlen &#8211; nachdem Wirz ein Gerichtsverfahren eingeleitet hatte. Eine f\u00f6rmliche Entschuldigung gab es von den Inhabern der Firma bis heute nicht. Im Gegenteil. Bei einem Schadenersatzprozess im Juni dieses Jahres vor dem Amtsgericht Charlottenburg wurde versucht, Wirz als unglaubw\u00fcrdig darzustellen und Zweifel an seiner T\u00e4tigkeit und dem Wert seines Inventars zu wecken. Der Wissenschaftler erreichte bei dem Prozess aber dennoch, dass der Bautr\u00e4ger an ihn noch einmal rund 15 000 Euro zu entrichten hat. Weitere Forderungen wurden in erster Instanz abgewiesen.<br \/>\nDas werten Wirz und der Bautr\u00e4ger als Teilerfolg. &#8220;Wir gehen nach wie vor davon aus, dass wir absolut korrekt gehandelt haben&#8221;, sagt der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Bautr\u00e4gers. Dennoch finde er es bedauerlich, wie die Sache gelaufen sei. &#8220;Das war eine Verkettung ungl\u00fccklicher Umst\u00e4nde.&#8221; Deshalb sei man bereit gewesen, Schadenersatz zu leisten, und wolle auch das zweite Urteil anerkennen.<br \/>\nWirz reicht das nicht aus. Er will gegen das Urteil in Berufung gehen und weitere Forderungen durchsetzen. Schon aus Prinzip, sagt er. &#8220;Aber viel besser w\u00e4re es, wenn ich einfach nur meine Sachen zur\u00fcckbek\u00e4me.&#8221;<\/p>\n<p>Dabei schien Herrn Wirz das Gl\u00fcck hold, wurde doch in den 80er\/90ern, ein paar hundert Meter weiter, mit ganz anderen Bandagen gewerkelt und da k\u00f6nnte ich aus eigenen Erfahrungen \u00fcber das Spekulantenpack berichten&#8230;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im letzten Jahr, am 9. Juli, erhielt ich von einem Bekannten jenen Artikel, kannte aber die Geschichte bereits, in vielen Einzelheiten vom Betroffenen geschildert. Was weiter draus wurde ist mir unbekannt, Herr W. bezog zwar eine neue Wohnung, ich habe aber seit mehreren Monaten nichts mehr \u00fcber ihn vernommen. Aus der Berliner Morgenpost vom 9. 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