Ich bin mir nicht ganz sicher ob es seriös scheint, die heutige Rechtsprechung als lustig zu bezeichnen. Bestimmt nicht, auch wenn es schon schlimmere Zeiten gab.
Wobei es genügend Beispiele gibt, dass immer wieder Angehörige dieser richtenden §§Zunft straflos durch die Systeme schlitterten…
Klaro, denn „Was damals Rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!“
Außerdem wird kein Recht gesprochen, es ergehen Urteile und allesamt auch im Namen meiner Wenigkeit.
Nun wurde die frühere RAF-Terroristin Inge V., 67, aus B., zu einer Geldstrafe verdonnert – nicht zum ersten Mal – sie hatte Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr als „legitime Aktion“ bezeichnete. Wo eigentlich? In Afghanistan wäre es doch ein ganz normaler Vorgang, schließlich wollen die dortigen Eingeborenen von niemanden zur „Demokratie“ gebombt werden.
Das die ehemalige RAF-Terroristin zum Aufbau einer „revolutionären kommunistischen Organisation mit geheimen Strukturen“ aufrief, das hätte nicht sein brauchen.
Wegen der Billigung von Straftaten müssen 1200 Euro geblecht werden.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht bestimmt wieder, dass Frau V. „Rentnerin“ ist…
Da frage ich mich doch, wieso wurde gleiches Prinzip nicht auch bei Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Pumuckel Freiherr von und zu Guttenberg angewandt? Gut, auch die zehnfache „Strafsumme“ lag bestimmt in seiner Portokasse…
Schon klar wieso niemand auf die Idee kam, es bei dem Adelsspross mit einer ganz anderen Sanktion zu probieren, z. B. mit 100 Sozialstunden – abzuleisten in einem Altenheim.
Mit eigener Hände Arbeit Buße tun!
Drei Wochen als Urinkellner tätig sein, Fußböden schrubben, Kartoffel schälen usw.
Hinterher wäre der Mann ein anderer Mensch geworden.
Daraus wird nun nichts, im Gegenteil. Seine Pläne mit der Politik hat er immer noch nicht fallen lassen. Will sogar einen neuen Kleingartenverein gründen, bestimmt zwischen CSU und DVU angesiedelt.
Ich hoffe für ihn, dass er sich beim Verfassen des Parteiprogramms von seiner Gattin und seinem polnischen Gärtner helfen lässt, damit nicht wieder ein Plagiat entsteht…
Noch zwei Fußnoten:
Falls die beiden Schläger aus „gutem Hause“ stammen sollten, sind sie bei Berliner Richtern ja gut aufgehoben…
Jetzt bekommt der alte Knabe auch noch Punkte in Flensburg…
Ende der Fußnoten!