Wat sollten ditte?

Da wurde am gestrigen Morgen die AVUS wiedereröffnet, dann im Berufsverkehr plötzlich wieder gesperrt.
(Eine Bekannte erzählte mir heute, dass sie deshalb rund 30 Minuten im Stau stand…)
Verstehe nicht, weshalb die gewählten Potentaten anschließend in den Medien als ganz wichtige Scherzkekse präsentiert wurden. Der Nachrichtenkünder vom hiesigen Regierungssender, dem RBB mit seiner merkwürdigen Gefälligkeitssalbaderei, gab in bester Laune deren unsinniges Getue bekannt, ebenso ihr hohles Gefasel und ein Sprecher klitterte dazu. Statt an den demokratischen Volksvertretern endlich mal Maß zunehmen, sprach er lediglich davon, dass der promovierte Müllermeister (Hat überhaupt jemand seinen „Dr. oec. publ.“ mal einem Plagiatscheck unterzogen?), momentaner „Bundesminister für Verkehr, Stau und Stadtentwicklung“, der Berliner Oberdorfschulze und irgendein Senator: „haben Deutschlands älteste Autobahn auf der Fahrbahn eröffnet“.
Bei der AVUS handelte es sich damals mehr um eine „Test- und Rennstrecke“, das älteste Stück „Reichsautobahn“ (heute A 555) wurde zu Weimarer Zeiten von Conny Adenauer eröffnet und dies geschah 1932!
Deshalb wird wohl der alte Röhndörfler auf Berlin als Regierungssitz geschissen haben, weil es dort kein nostalgisches Stück Beton/Bitumenpiste gab und er doch auf seinem eingeweihtem Stückchen so gern Boccia mit seinen Enkeln spielte…

Solch Lobhudelei hätte es seinerzeit noch nicht mal bei das Führer gegeben, der ließ den Verkehr außerdem nicht stoppen, sondern rollen. Siehe den photographischen Beleg vom „Cigaretten/Bilderdienst aus Hamburg/Bahrenfeld – 1936.

Was tat nun diese Troika auf der Piste?
Sie machten sich gleich eines zwiefachen Vergehens schuldig!
Was findet man unter dem §18 der StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen? Den folgenden Hinweis der da lautet:  Absatz (9) Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten!
Wiedermal eine Ausnahmeregelung für die da oben.

Unsereins hat bereits zu Zonenzeiten jene kleinen Bußgeldschnipsel gesammelt, die ich immer gut sichtbar unter der äußere Klarsichthülle vom „Personalausweis für Bürger der DDR“ Platzierte. Im Osten ging es mit fünf Märkern los – § 33 (?) der StVO – mit denen sie Fußgänger von der Piste bannen wollten. Nebenbei freuten sich die grünberockten Genossen auch immer darüber, dass zwischen der inneren Hülle und meinem Passbild noch das Konterfei eines Resusäffchens klemmte…
Später im Westen war man mit 10 DM dabei…

Medienträchtig belegte der ChristSozialistische „Bumi für Verkehr“, dass er perfekt die Ziffern „3“ bis „0“ beherrschte, dies sogar fehlerfrei und rückwärtig…
Anschließend machte sich die Dreiergang des nächsten Vergehens schuldig! Lachend zerschnippelten sie gemeinsam die bundesgermanische Trikolore…
Was meint dazu das StGB unter § 90a: Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
…(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3)
Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe…

Dann der große Auftritt von UNSEREM  Reg-Bürg, der jenen richtungsweisenden Spruch abließ: „ein wunderschöner Tag für die Infrastruktur und die Mobilität der Stadt“ – dabei stand alles still, genauso wie bei dem im Bau befindlichen Feldflughafen am anderen Ende der Stadt.
Als nächstes plapperte Micha Müller ohne Punkt und Komma in Richtung Kamera… (Jener Genosse ist ohne Meisterbrief dieser Zunft – er heißt lediglich so und besitzt noch nicht mal einen plagiatierten Titel!)

Fußnote:
Unter „AKTUELLSTE BILDERGALERIEN -BERLIN“ – existiert die Rubrik: Die Bauarbeiten auf der Avus sind beendet
1. Bild: Man sieht ihnen die bannige Freude während der Zerstörung an.
2.        : Ein grottenschlechtes Remake der „Olsenbande“ betritt verkehrswidrig die AVUS

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