Helm tragen heißt Haltung zeigen*

Herr Neuhof-Müller setzt manchmal recht merkwürdige Artikel ab, selbiger gehört dazu, beginnend mit der Kopfzeile. Wie soll man jene Überschrift eigentlich deuten, zumal drunter ein Photo prangt, was die Lockenpracht eines vermeintlichen Drahteselreiter zeigt, auf dem ein viel zu kleines Plastikkäppi klemmt. Ob man diesem Teil dann trotzdem eine gewisse Schutzfunktion zubilligen kann? Wohl eher nicht – aber er zeigt Haltung.
Die fettgedruckte Einleitung bereitet mir auch einige Schwierigkeiten. Will der Schreiber mir etwa vermitteln, dass ich mich auf dem Velo auch anschnallen muss, damit die ganze Angelegenheit nicht kopflos ausschaut?
Letztlich geht es doch gar nicht um irgendwelche Kopflosigkeiten oder die Schutzwürdigkeit von Hirnkugeln!
Beginne mal wie folgt.
Einer Versicherung geht es doch in erster Linie um das große Geld, selbige haben sie in den ganzen Jahren durch Spekulationen, mit Hilfe der Knete vieler Versicherungsnehmer, reichlich verdient. Nun ist aber seit einiger Zeit das Ende der Fahnenstange in greifbare Nähe gerückt, was nun? Ist doch logisch, dass sich deshalb Heerscharen von §§-Heinze daran machen, um den unaufhaltsamen Rückgang von Gewinnen geschickt zu umschiffen.
Mit fallen für die kommenden Jahre nur all jene immensen Summen zur Regulierung von Umweltschäden ein, dabei entstehende unermessliche Finanzlücken sind auf normale Art und Weise niemals wieder zu deckeln. Deshalb muss irgendwoher Bares kommen, zu diesem Zweck kann man nur wieder die breite Masse schröpfen, sei es nur durch eine Helmpflicht.
Als Unverschämtheit empfinde ich Hinweis und geschilderte Folgen eines „Unfalls“ des ehemaligen Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus. Der Mann war damals vollkommen rücksichtslos als sog. Pistensau unterwegs. Wobei in den anschließenden Jahren noch recht merkwürdige Dinge abliefen, was den Crash uns seine Folgen betrafen…
Irgendwann wird Herr MüllerBindestrich noch lustig, wenn er er für alle Plebse: sehr wohl (aber um) die gesellschaftliche Bereitschaft, kollektive Verhaltensweisen zu ändern, einklagt.
Die Radlerlobby empörte sich. Wieso zahlen, wenn es keine Helmpflicht gibt? Vermutlich wird es überwiegend als Sieg der Freiheit, Gerechtigkeit und mutige Tat zum Schutz der Schwachen angesehen, wenn der BGH das vorangegangene Urteil kippt. Und dies geschieht zu Recht! Denn für den Urteilsspruch in der Vorinstanz, gab es nämlich keinerlei rechtliche Handhabe.
Jahrelang haben Politiker aller Couleur aus parteipolitischen Erwägungen, wegen eventueller Einbrüche ihrer Wählergunst, die Zeit verstreichen lassen und nun ist es wieder soweit, dass unabhängige Richter dafür die heißen Kartoffeln aus dem Feuer klauben sollen.
Nebenbei, vor Jahren gab es in Berlin bereits ein ähnlich gelagerten Richterinnenspruch, selbige Dame gab einer Radfahrerin Mitschuld, weil sie in einer schmalen Straße nicht genügend Abstand zu einem Auto hielt…

(*)deutsch-ä

 

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