Nochmals wider des Vergessens!
In UNSERER FdGO heißt es unter den Grundrechten – Kapitel 2 – Vers 1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
So ähnlich geartete Worte findet man sogar in irgendwelchen Präambel jener Staaten wieder, in denen die Herrscheden den angesagten Frohsinn von ihre willfährigen Lakaien über Kimme und Korn verkünden lassen.
Deshalb ist es doch nicht verwerflich, wenn Leute in der Weltgeschichte umherirren und überall Verschwörungen vermuten. Über dem Artikel prangt ein Bildchen – allerdings sehen richtig glückliche Individuen anders aus – zumindest was mein Eindruck ist. Hat sicher etwas damit zu tun, dass die abgelichteten Leute krampfhaft versuchen in ihr hohles Innere zuschauen und dort nichts finden.
Na ja, jedem Tierchen sein Pläsierchen!
Ist mir auch egal, solange ich in solche Runden nicht mit einbezogen werde…
Nun zu zweiten Text!
Erinnere aber vorher noch an Vers 2, des gleichen Kapitels der FdGO: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Weshalb wird dem Herrn Mehdorn eigentlich immer wieder die Möglichkeit gegeben seine Sprechblasen implodieren zulassen? Es ist doch nun wirklich an der Zeit, ihn endlich in die Wüste zuschicken, aber ganz weit weg! Dies geht nicht, denn die dortigen Menschen würden mir auch sehr leidtun.
Heute hat Helmi mal wieder eine „Lösung für den Regierungsflughafen gefunden“.
Wie macht der Eksperte dass eigentlich, woher stammen überhaupt seine verbalen Ausscheidungen?
Offenkundig gedeihen diese Phrasen en masse im Boden der Brandenburgischen Streusandbüchse, seine Adlatusse sammeln sie dann in regelmäßigen Abständen ein und liefern sie ihm ab. Anders kann ich mir die inflationär verbreiteten Ausflüchte gar nicht vorstellen…
Der Glaube an geheime Machenschaften
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