Selbstverfreilich liegt es mir nicht allzu fern, auf jene Frage gehässig einzugehen, ansonsten müsste ich nämlich lachen.
Nun soll aber niemand versuchen, mir etwas zu unterstellen – Tobi B. begann mit seiner merkwürdigen Fragestellung.
Sofort ging es daraufhin ins Netz. Musste dabei feststellen, dass der Herr ganz schön kokettiert mit seinen Abschlüssen und dem daraus resultierenden Durchblick, es folgt auch noch der Hinweis, ein halbes Jahr in Istanbul gelebt zu haben. Ob er sich bei den Osmanen mit Arbeit über Wasser gehalten hat, geht aus der dürftigen Selbstdarstellung nicht hervor.
…die ersten Sporen scheint er als lokaler Volkskorrespondent verdient zuhaben.
Nun zu seiner Frage! Eigentlich wird sie schon beantwortet, wenn man unten rechts das Häkchen kontaktiert, da prangt plötzlich der folgende Satz: Erst die Neubewertung des Straftatbestandes der Beihilfe zum Mord machte eine Strafverfolgung von NS-Helfern möglich. Weshalb myriaden von §§-Heinzen dafür 70 Jahre benötigten, kann jeder in den digitalen Tiefen selbst herausfischen.
Sollte ja hinreichend bekannt sein, dass Gottes Mühlen sehr langsam mahlen und die der Justiz tun es mit einer Geschwindigkeit, da fegt ein Berner Blitz vergleichsweise mit mehr als einem Mach durch die Botanik.
2011 verurteilte das Landgericht München den damals 91-jährigen Demjanjuk zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in fast 30.000 Fällen im Vernichtungslager Sobibor – bereits ein Jahr später ging er nicht mehr einkaufen.
Und dieser Tage ist der 93-jährige Gröning in Lüneburg angeklagt – ebenfalls wegen Beihilfe zum Mord, hier in rund 300.000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz. Nun munkelt man, dass G. zu drei Jahren verknackt werden soll, was letztlich einer Farce gleich kommt, denn sie werden dieses halbtote Wrack noch nicht mal einfahren lassen.
Bis zu seinem Tod wurde Demjanjuks Urteil noch nicht mal rechtskräftig, wegen der Revision seiner Verteidigung.
Letztlich besitzt Gröning auch die besseren Karten, weil er rein statistisch, pro Tag für 300 Verstorbene büßen müsste. Beim verblichenen Ukrainer waren es 16 Tote auf dem täglichen Konto…
Bereits in seiner ersten Vernehmung legte er ein Geständnis ab und dann erfolgte sein Spruch: „Zu dieser moralischen Schuld bekenne ich mich hier mit Reue und Demut vor den Opfern.“
Schließlich waren alle zufrieden, seine Verteidiger, besonders die getöteten Opfer, und der Angeklagte darf nun erleichtert am Himmelstor anklopfen…
Ich könnte kotzen.
Warum wird erst jetzt verhandelt?
Es ging halt im größeren westlichen Nachfolgestaat des III. Reiches, weichgespült und nun demokratisch gesäumt seinen weiteren Gang. Bereits unter Altnazi K. G. Kiesinger, dem dritten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland (1966 – 1969), brachte es der vormalige Marinerichter, Hans Filbinger, in seiner Person als Ministerpräsident von Baden-Württemberg auf den Punkt, als er abließ: „Was damals Rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!“
Zu Filbingers Ableben kam es während der Regentschaft von Günther Oettinger, der würdigte das Lebenswerk seines Vorgängers und dessen Verhalten im Nationalsozialismus positiv: „Filbinger war kein Nationalsozialist. Im Gegenteil: Er war ein Gegner des NS-Regimes. Allerdings konnte er sich den Zwängen des Regimes ebenso wenig entziehen wie Millionen Andere.“
Kein Wunder, dass in zwei Tagen, anlässlich des hundertjährigen Jubiläums der beginnenden Massaker am armenischen Volk, im Hohen Hause ein Eiertanz mit viel Betroffenheit aufgeführt wird.
Mich sollte es aber auch nicht wundern, wenn in einigen Jahren publik würde, unter welchen Bedingungen Recep Tayyip Erdoğan der hiesige Regierung gestattete, nur an besagtem Tag das „V-Wort“ samtweich zu benutzen…
Fußnote: Nur eine beliebige Frage von mir: Schon vergessen wer Hans-Joachim Rehse war?