Archiv für den Tag: 16. Juli 2009

Urteil: Polizei darf Mails beschlagnahmen

Heute bei GMX gefunden – schleichend wird das Netzt aufgeweicht
Wenn die Polizei E-Mails eines Verdächtigen direkt vom Server des E-Mail-Anbieters kopiert, ist dies eine Beschlagnahmung und damit ein erlaubter Eingriff in das Fernmeldegeheimnis.
E-Mails dürfen in schweren Verdachtsfällen auch dann von der Polizei beschlagnahmt werden, wenn sie beim Provider gespeichert sind.
Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kann es in Einzelfällen erlaubt sein, dass Ermittler E-Mails eines Verdächtigen direkt vom Server eines E-Mail-Providers “beschlagnahmen”. Diese sind grundsätzlich vom Fernmeldegeheimnis geschützt. In Einzelfällen sieht das höchste deutsche Gericht dies aber als sekundär an. Weiterlesen