“Ganz Frankreich sagt Nein zum Ganzkörperschleier”

Ein Kulturzeit-Bericht vom anstehende Burka-Bann in Frankreich animierte zu folgenden Zeilen.
Mir haftet ein merkwürdiges Verhältnis an, was Uniformen und Verkleidungen angehen, die mit irgendwelchen mir unverständliche Ritualen verknüpft sind. Dazu zählen auch religiöse Bräuche und deren in die Öffentlichkeit getragenen Maskeraden, genauso der immer wieder zelebrierte Mummenschanz von Armeen, Schützenvereinen, Heimatvertriebenen Verbänden usw.
Wobei mir auch die Bimmelei der Kirchen mächtig auf den Keks geht. Allerdings erinnert mich das Mittagsgeläut häufig an den Rest des Kraches jener Tradition, als 1453/54 Papst Calixtus III. das „Türkenläuten” einführte.
Fast 20 Jahre wohnte ich im Nachbarhaus der Evangelisch-Lutherische Kirche Zum Heiligen Kreuz (Berlin-Wilmersdorf). Irgendwann hatte man das Gefühl, dass der neue Ayatolla es so manches mal mit der Läuterei übertrieb. Eins seiner ersten Amtshandlungen war, für die nächtliche Beleuchtung des Kreuzes zu sorgen. Dieser Akt zog anschließend Massen von umher schwirrendem Getier an, im Gegenzug ließen sich von unserem Balkon Zwergfledermäuse in action beobachten…
– Auf dieses vorgesehene Ganzkörperschleierverbot in unserem Nachbarland wird ein weiteres Genöle in Resteuropa erfolgen, kann mir vorstellen, wie politisch korrekte Gutmenschen im Rudel anfangen werden ihre Zungen zu wetzen, weil wieder ein „Rechter Kreuzzug” gegen die „Religionsfreiheit” gestartet wird.
Was besagt dieser in fast allen westlichen Verfassungen verankerte Begriff überhaupt?
Für mich bedeutet er lediglich, dass man ein Recht auf ungestörte Ausübung seiner Religionsrituale zugestanden bekommt, wenn man man dabei anderen nicht auf den Keks geht.
Im ehemaligen britischen Sektor kommen Burkaträgerinnen recht selten von, trotzdem begegne ich ab und zu mal einer, tut mir Leid, von weitem erinnern sie mich an modisch gekleidete Kluxer (siehe das Photo von „Kulturzeit) und diese Leute finde ich nicht lustig.
Religionsfreiheit bedeutet bei uns, das die Ausübung unter bestimmten Umständen straffrei bleibt und von staatlicher Seite auch garantiert wird.
Es ist heute verboten:
Kreuzigungen (am Plus-Zeichen) oder am Sankt-Andreas-Kreuz, genagelt oder gebunden
Auspeitschungen
Pfählen
Versenkung in siedendem Öl
durch die Straßen schleifen
Eingrabung und der Kopf mit Honig getränkt
gefesselt unter einer Glocke die bis zum Wahnsinn geschlagen wird
Streckbank
Folter mit heißen Kohlen, glühende Eisen
bei lebendigem Leib gekocht
Brandmarkung
Vierteilung
Wasserprobe
Feuertod
Mazzarello
Hängen am Hals, an den Händen oder Füßen
Lebendig begraben
Steinigen
Vierteilen
Rädern
Köpfen
Wilden Tieren zum Fraß vorgeworfen
Blenden
die Zunge ausreißen
Ohren abschneiden
Garrotte
Verabreichung eines Schwedentrunkes (der Vorläufer vom Waterboarding)
Dies waren nur einige Highlights aus den letzten Jahrtausenden mit denen man Andersdenkende malträtierte
Zum Abschluss eine Fußnote von Karl Marx (nicht Karl May): „Das religiöse Elend ist in einem der Ausdruck des wirklichen Elends und in einem die Protestation gegen das wirkliche Elend. Die Religion ist der Seufzer der bedrängten Kreatur, das Gemüt einer herzlosen Welt, wie sie der Geist geistloser Zustände ist. Sie ist das Opium des Volks.”
Deshalb finde ich es auch nicht korrekt, wenn Religionsunterricht in der Schule veranstaltet wird, ebenso, wenn man dort Gebetsräume einrichtet, die werden für andere Gruppierungen der Auslöser sein, dass sie wieder in alle Klassenräume Herrn „INRI” hängen werden und der Unterricht mit einem Gebet anfängt.
Was ich nicht verstehe, wenn es jemanden wichtiger erscheint, täglich mehrfach Zwiesprache mit seinem Gott zu führen, statt sich jahrelang Lexikonwissen in der Schule zensieren zu lassen, dann sollte so jemand auch die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Er wird mit einem Quentchen guten Willens auf diesem Planeten mit Sicherheit ein Plätzchen finden, wo er dies unendlich lange praktizieren könnte.

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