1. UN lässt die Waffen sprechen
Diesem Verein am East-River kann man wieder mal bestätigen, dass sie üblicherweise den Nagel auf den Kopf trafen, was auch ihre letzte Entscheidungen anging. Frei nach der Devise: „Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen“ – jene Erkenntnis stammt übrigens von Isaak Asimov…
2. Resolution 1973: Was ist erlaubt?
New York (dpa) – Acht Seiten enthält die UN-Resolution 1973, die die Gewalt gegen Zivilisten in Libyen stoppen soll. Die Deutsche Presse-Agentur klärt Details zu dem am Donnerstagabend (Ortszeit) in New York verabschiedeten Papier.
Obama war doch gut beraten, als er sich letztens entschloss den Betrieb in der Wellness-Oase von Guantanamo weiter laufen zulassen. So können die Amis nun unfreiwillige Kurgäste aus Libyen dort therapieren.
Was steht außerdem im Kleingedruckten der 1973sten Resolution aus dem New Yorker Palaverhaus? Bestimmt nicht der folgenden Warnhinweis: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie zwischen den Zeilen, aber fragen Sie niemals ihren Blauhelmwächter oder den agilen Peiniger der sich gerade mit Ihnen befasst!
Ich weiß nicht, was da noch in geheimen Nebenverträgen fixiert wurde, allerdings geht mir dazu einiges durch die Birne, betreffs bestimmter Umgangsformen für Langzeiteingelochte.
Sie können von Glück sagen, dass demokratische Staaten, wie Frankreich und die USA, gewisse Herangehensweisen bei tiefgründigeren Befragungen, in den letzten Jahrzehnten etwas verfeinert haben. Denke dabei an die „tormenta de toca“ zu Zeiten der Spanische Inquisition oder die Verabreichung des Schwedentrunkes (zweiter Absatz, letzter Satz) im 30jährigen Krieg.
So soll es schon vorgekommen sein, dass heutige Sadisten zum „waterboarding“ stilles Tafelwasser aus Italien benutzten…
Bei hochnotpeinlichen Befragungen ist doch wohl medizinisches Personal anwesend, oder? Weiterlesen
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