CDU: Althaus ist nicht vorbestraft
Es heißt doch so schön, eine Krähe tritt der anderen nicht in ihre Eier – wie auch immer dieser Spruch geht.
Da existiert ja noch was ähnliches, glaube so: Die Großen lässt man wegfahren, während Kleine des Seilers dünne Tochter ehelichen müssen…
Ich muss leider noch viele Monate ins Land gehen lassen, bis mich jemand verdonnert – zum aufknüpfen.
Den kleinen Unterschied zwischen Didi und mir, kann ich auch bei jedem Arztbesuch genießen, er ist halt für alle Lebenslagen privat versichert.
Heute bekam ich Post vom Polpräsi, wegen Zuwiderhandlung § 185 StGB, dabei hat meine Widerpartnerin noch nicht mal eine Schramme abbekommen, sie scheint sich, bis auf eine von mir vermuteter Kleinigkeit, auch bester Gesundheit zu erfreuen.
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Ich sehe mittlerweile auch ein, dass ich bei „Verbalwixerinnen“ auch auf die geschlechtspezifische Betrachtungsweise Rücksicht nehmen muss. Eventuell sollte ich in diesen Fällen meine Frage einfach nur anders formulieren. Vielleicht in diese Richtung: „Schöne Frau, gehe ich recht in der Annahme, dass sie schon längere Zeit auf eine lustvolle Schleimhautreizug verzichten mussten und deshalb in der Öffentlichkeit so angeregt verbal wixen müssen?“
Gut, die Anrede könnte ich ja nach belieben austauschen, denn eine nicht unhässliche Dame würde sich dadurch bestimmt noch mehr in Rage bringen lassen.
Wieder retour, was meinen Fall angeht, die Tante besteht ja darauf, dass ich behauptet hätte, „sie sei chronisch untervögelt“, es war ja nicht an dem. Auf meine konkrete Frage hätte sie doch nur mit „Ja“ oder „Nein“ antworten brauchen, oder?
Was dies alles wieder dem Steuerzahler kosten wird…
Ich bin mal gespannt, ob die Sache von einem Staatsanwalt, Marke Kenneth Starr verhandelt wird…
Vor über 30 Jahren hatte ich in einen anders gelagerten Fall auch einen Antipoden gefunden, den Architekten Garski. In der U-Bahn las ich, dass er 120 Millionen DM in den Saudi Arabischen Sand gesetzt hatte, verbürgt vom Berliner Senat. Zu Hause lag dann ein Gestellungsbefehl im Briefkasten: 10 Tage zur Erzwingungshaft nach Moabit, wegen nicht gezahlter 100 Mark