Gericht hält üble Beleidigungen für zulässig – Anwälte zeigen nach Künast-Urteil Richter wegen Rechtsbeugung an, weshalb eigentlich?

Nach dem folgenden Schrieb lande ich auch wiedermal in der rechten Ecke.
Ist nichts Neues, lasse ich bestimmte Sachen in sog. rechtspopulistischen Runden ab, z. B. während schwachsinniger verbaler Luftkämpfe am Tresen und gebe irgendwann Kontra, sofort ist für mich dann die linke Ecke reserviert…
Beginne mal mit Auszügen einer Diskussionsrunde, welche vor fast 60 Jahren stattfand.
Als frühreifes Bürschchen hockte ich, anlässlich einer Geburtstagsrunde, unter den alten Freunden meines Großvaters. Nach dem Kaffeekränzchen nebst etwas längerem nichtssagenden Palaver, verkrümelten sich anschließend immer die Frauen, hakten dann ihre wichtigen geschlechtsspezifischen Themen, oberhalb des Hauses in der kleinen Laube ab und bereiteten später das Abendmahl. Alles lief dort permanent nach dem gleichen Schema ab. Erst wurden die Krankheiten durchgehechelt, es folgten die kläglich gescheiterten Gören und jene noch schlimmer geratenen Enkel.
Bei den alten Herren ging es ähnlich zu, allerdings viel spannender, aber auch nach immer wiederkehrenden Ritualen.
Obwohl ich als Kind nichts sagen durfte in der Runde, es sei, zwischendurch gab es mal eine Frage an mich, wurden ihre Rituale gebannt beobachtet.
Zuerst kredenzte man Cognacjäckchen, darauffolgend begann das Kreiseln der Flüssigkeit im Glas, wegen der entstehenden Blume, etwas davon nippen und sich anschließend sofort den Vorbereitungen für´s Zigarrenpaffen zu widmen. Jeder der zwei oder drei Raucher entwickelte dabei seine ureigene Vorgehensweise. Wobei die Nichtraucher entsprechend lästerten.
Schmörgelten die Stumpen endlich, wurde sich genüsslich zurückgelehnt und es ging, entsprechend der angesagten Stichworte, kreuz und quer durch den Alltag. Zwischendurch mal etwas Vergangenheit, wobei die Zeit der Penne ein wichtige Rolle spielte. Gemeinsame Erlebnisse im Feld wurden immer ganz schnelle abgehakt. Man widmete sich mehr dem Unbill der Gegenwart, nebst anstehender Ost- und Westpolitik…
Irgendwann schnallte ich dabei, welche Politiker sich hinter ganz bestimmten Ziffern verbargen – mit blieb nur die Null haften, sie galt Onkel WU!
Die Leute stritten sich lediglich wie Kesselflicker, wenn gegenseitig mit ellenlangen Balladen kokettiert wurde und es zu irgendwelchen Ausfällen kam, besonders bei lateinischen Versen. Die Einwände betrafen dann falsche Konju- oder Deklinationen…
Ansonsten herrschte immer eine vorbildliche Streitkultur untereinander, obwohl so manches Thema doch erregt ausgefochten wurde, z. B. mal, eine längerer erregter Wortwechsel, welcher den Umgang mit Kraftausdrücken betraf.
Mehrere Einwände und Argumente prägten sich bei mir dauerhaft ein.
Großvater war abschließend der Meinung, Schimpfworte sollten im normalen Sprachgebrauch vollends integriert werden, wobei sich eventuelle anschließende Beleidigungsklagen erübrigen würden.
Nach ganz bestimmten Darstellungen und entsprechenden Wortgebilden, wäre es für einen selbst hilfreich, erst mal kurz darüber nachzudenken, ob der Widerpart, trotz seines galligen Kommentars vielleicht doch im Recht sei, weil man selber Mist gebaut hatte…
– Nebenher sei der Begriff: Arschloch, jenes inflationär eingesetzte Schimpfwort im deutschsprachigen Raum, die allerdümmste Entgegnung! Einfach daher gesagt, gleicht sie eher einer Aufwertung der damit bezeichneten Person, denn solange ein Mensch seinen Anus nicht dauerhaft zukneift, erfreut er sich u. U. immer noch bester Gesundheit.
Was die Analfixiertheit DER DEUTSCHEN betrifft, durften sich vor vielen Jahrzehnten bereits amerikanische Eksperten in der Hamburger BILD-Zeitung für Intellektuelle auslassen.
Deshalb finde ich den Richterspruch vollkommen O.K.! Endlich mal jemand, der fernab von genderfaschistoider politischer Korrektheit, dem Volk aufs Maul schaut.
– Hintergrund ist eine Entscheidung des Berliner Landgerichts vom 9. September. Darin hatten die Richter entschieden, auf Künast gemünzte Kommentare bei Facebook wie “Drecks Fotze” bewegten sich “haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren”. Sie wiesen damit eine Klage von Künast wegen der Diffamierungen ab!
Da bekanntlich kein Recht gesprochen wird, sondern Urteile gefällt werden, finde ich die abgewiesen Klage natürlich nicht korrekt! Weil der Begriff „Drecks Fotze“ doch einer diffamierenden Unterstellung gleichkam und dafür die entsprechenden Beweise fehlten!
Was sich allerdings bei „Alter Fotze“ erübrigt hätte, ist Re. Kü. doch Baujahr 1955…
Zumindest hat der Urteilsspruch (kein Rechtsspruch!) bereits etwas gebracht, denn die allgemeingültige Gossenbezeichnung für das äußerliche, primären weiblichen Geschlechtsorgane (Vulva), die Fotze, wird in den Printmedien nicht mehr “F….”, geschrieben.
Künast selbst hatte in Zusammenhang damit am Freitag mit anderen Politikerinnen, Netzaktivistinnen und Frauenrechtlerinnen einen Appell gegen “digitale Gewalt” gestartet. “Hate Speech” (zu deutsch etwa: “Hassrhetorik“) bedeute letztlich eine Gefahr für die Demokratie, hieß es darin unter anderem. Die Initiatorinnen forderten auch eine öffentliche Debatte über die “geschlechtsspezifischen Aspekte von digitaler Gewalt“.
Was sind eigentlich Netzaktivistinnen und heutzutage Frauenrechtlerinnen? Scheinen ja merkwürdige Gruppierungen zu sein, wenn sie eine Gefahr für die Demokratie (!?) sehen und auch noch eine öffentliche Debatte über “geschlechtsspezifischen Aspekte von digitaler Gewalt” fordern.
Wer soll den solch eine Masturbationsperformance händeln, etwas hiesige Politiker? Für Volkes­stimmen und Stimmungen bieten sich doch uneingeschränkt sämtliche anonym agierenden ASOZIALEN MEDIEN an!
Sie jonglieren doch heutzutage mit den latent vorhandenen geistigen Unzulänglichkeiten von Opfern und Tätern herum, da sollten doch urkomisch verbalisierende Halbintelligenzler nun wirklich nicht ausgeschlossen werden!
Allerdings würde ich persönlich Myriaden von Eksperten, bestehend aus Pücho- und Soziolochenklüngel, doch wesentlich ergötzlicher finden. Allerdings nur gemeinsam mit den Toilettenfeen der öffentlich/rechtlichen Verblödungsanstalten, nebst den entsprechenden Quotenmännchen!
Merkwürdig finde ich seit Jahren bereits, jene absonderlichen Aktionen von #-Innen – eigentlich doch nicht.
Da tauchen sie nach Jahren in Rudeln auf und bringen teilweise ihre damals eigens forcierten Problemchen, zur Gaudi der Medien aufs Trapez, wobei sie sich oftmals in nicht reale Opferrollen drängen lassen. Die andere Seite ist mir schon klar, wer nie im Elternhaus darauf getrimmt wurde, seine Bedürfnisse im entscheidenden Augenblick, ohne Wenn und Aber entsprechend anzumelden, die/der/usw./jenige hat bis zur Urne eine Arschkarte gezogen!
Wenn nun jemand in der Vergangenheit recht krude Ansichten vertat, muss er sich auch nicht wundern, wenn sie wieder ans Tageslicht gezerrt werden. Optimal kann so etwas nur in feiger Art der Anonymität aller irrwitzigen ASozialen Medien geschehen. Wer meint, dort eine Basis für sein merkwürdiges Ego zu finden und dort auch noch ewig mit dem erigierten Zeigefinger herumwedelt, dabei moralisch ewig andere anpisst, muss sich doch über die Reaktionen von noch größeren Flachzangen wirklich nicht wundern. In dem Moment sollte er/sie/es/usw. allerdings über solchen Dingen stehen!
Für mich hat ihre Reaktion ein gewisses Geschmäckle, verbinde es mit dem geschlechtsspezifischen konkreten Einbringen. Lange Zeit war von Nati Kü. nichts zu vernehmen und muss plötzlich wieder ins Gespräch kommen. Dabei erhielt sie solche Hass-Emils doch nicht erst seit den letzten Tagen…
Hinzu kommt noch ihre Vermutung, dass es sich um ein seltsames Gesinnungsurteil handelt – Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht nahe liegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben”, schreiben die Anwälte auf ihrer Homepage….
Diese Ansicht ist zum Piepen!
Wo doch jene unabhängige fachliche Kompetenz deutscher Gerichtsbarkeit niemals angezweifelt werden musste…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert