Aus welcher Zeitschrift dieser Artikel stammt, weiß ich nicht.
Falls sich jemand angepisst fühlt wegen irgendwelcher Scheinrechte, soll er es kundtun! Dann fliegt alles raus, oder ich setze die “fehlenden Infos“ hinzu.
Scheinbar soll soll der Spruch dieses §§-Gottes wiedermal die Unabhängigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit belegen. Hat er doch gut hinbekommen, nichts gegen zusagen.
So etwas ähnliche verzapfte vor wenigen Jahren eine Berliner §§-Tante, sie gab einer Radfahrerin Mitschuld, nach dem die sich eine ganz böse Schramme am Fuß holte, weil eine Autofahrerin in zweiter Spur hielt und einfach ihrer Türe aufriss. Frau Richter schrieb Velofahrer und -Innen einen Mindestabstand von einem Meter vor. Es existieren Straßen, da ist es gar nicht möglich.
Auf der anderen Seite, wenn vor mir jemand blinkt und rechts ran fährt, da käme ich nicht auf die Idee, sofort an demjenigen vorbeizupeesen.
Lustige Erfahrungen kann jeder Radler machen, wenn er sich „erdreisten“ sollte, durch sehr schmale Straßen mittig zu fahren. Meine persönliche Hitliste bleibt außen vor, was Reaktionen in solchen Momenten betreffen. Ganz bestimmte Nationalitäten fallen da besonders auf, dies ist aber von Kiez zu Kiez verschieden.
Was die unterschiedlichen Anmachen betrifft hatte ich vor zwei Jahren ein Erlebnis der besonderen Art. Während einer Fahrt quer durch Berlin, von Nordost nach Südwest und retour mit einem sehr gepflegten Mittelklassewagen – aber mit polnischem Kennzeichen.
An jenem Tage fuhr ich mit dieser fremden Möhre nicht übervorsichtig, aber recht gemächlich und wurde deshalb öfters angehupt. Im Westteil der Stadt recht besinnlich, von älteren deutschen Fahrern, im Prenzelgebirge, Mitte und Friedrichshain allerdings mit verbalen Anschissen von Beifahrerseite. Bis dato war mir nie aufgefallen, wie viele junge Leute mit „Migrationshintergrund“ während des Tages dort herumdüsen…
Allerdings reicht mein türkischer und arabischer Wortschatz aus, um gegenzuhalten.
Kein Crash – trotzdem Haftung
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