DIE EWIGE NUMMER – STERN, Nr. 4, 2009, Seite 110

Bei den folgenden Zeilen handelt es sich nicht um einen Witz. Leider nannte der STERN in dieser unverschämten Posse, nicht Ross und Reiter. War auch nicht nötig, schließlich kann man solches Pack in fast jeder Amtsstube wieder finden, jene  Blindfische, die nach unten treten und nach oben buckeln. Diese biegsamen Lakaien, die auf ihrem Weg “raufwärts“ bereit sind, in einem Staat die größten Schweinereien salonfähig zu machen…
Zu welchen „herausragenden Leistungen“ Staatsdiener fähig sind, daran erinnern kleine Tafeln an Lichtmasten im Bayerisches Viertel vom Bundeshauptdorf…
Im vorauseilenden Gehorsam bin ich den findigen Amtsstuben-Brüdern und Schwestern bei einer Aktion zuvorgekommen, ich habe mir meine neue Steuernummer am linken Unterarm eintätowieren lassen…

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Viel Spaß beim schmökern der TELECOM-Schnurre!

Eine Frau ist sterbenskrank. Sie kann nicht einmal mehr sprechen. Die Angehörigen wollen ihren Handyvertrag bei der Telekom kündigen. Sie erleben eine unglaubliche Groteske – über den Tod hinaus
Am 15. April 2008 kündigt Sylvia Reinhold-Richert den Handyvertrag ihrer Mutter bei T-Mobile. Die Tochter setzt die Kündigung auf, weil die Mutter nicht mehr schreiben kann. Sie kündigt, weil ihre Mutter auch nicht mehr sprechen kann. Und sie schreibt im Namen des Vaters, weil dieser seiner Frau beim Sterben beisteht. Sie schreibt: „Da meine Frau schwer erkrankt ist und weder sprechen noch schreiben kann, möchten wir den T-Mobile-Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.“ Die Tochter hält die Sache damit für erledigt. Sie denkt: Warum sollte man einer todkranken Frau, die nicht mehr telefonieren kann, jeden Monat 8,33 Euro an Grundgebühren abnehmen?
Ihre Mutter Renate hat die Creutzfeld-Jakob-Krankheit. Die genetische Variante, an der sie leidet kommt unter zehn Millionen Menschen einmal vor. Sie endet immer tödlich.
Renate Reinhold kann sich nicht allein bewegen, sie muss zur Toilette gebracht und gefüttert werden. Hat sie genug gegessen, schließt sie den Mund. So kommunizieren sie.
ABER T -MOBILE lässt die Frau nicht aus dem Vertrag. Das Unternehmen (Werbeslogan: „Endlos telefonieren”) fordert einen „Nachweis darüber, dass unser Vertragspartner durch richterlichen Beschluss geschäftsunfähig ist”. Die Tochter schickt eine entsprechende Bescheinigung.
In dieser Zeit fängt die Mutter an, die Namen der drei Töchter zu verwechseln. Sie muss nun rund um die Uhr versorgt werden.
Am 25. April schreibt T-Mobile an Renate Reinhold: „Wenn ein Kunde den Vertrag kündigt, fragen wir von T-Mobile uns natürlich: Können wir Sie wieder von unseren Leistungen überzeugen?” Dieser Satz trifft die Tochter wie ein Schlag. Ihre Mutter ist todkrank, und die Telekom denkt nur an neue Verträge. Im Übrigen, schreibt der Leiter des Geschäftskundenservice, werde der Vertrag nicht etwa vorzeitig enden, sondern erst acht Monate später. Vertrag ist schließlich Vertrag.
Ein Callcenter-Agent der Telekom, der anonym bleiben möchte, ahnt, warum seine Kollegen so gehandelt haben. Neue Verträge bringen der Abteilung Punkte, die später in Gehaltszuschläge umgewandelt werden. Für das Bearbeiten einer Kündigung gibt es keine Geldpunkte. „Gerade bei T-Mobile“, sagt der Mitarbeiter, „geht es ums Verkaufen“. Ein Telekom-Sprecher bestätigt die Punktevergabe: „Mitarbeiter bekommen einen Obolus, wenn sie bestimmte Ziele erreichen.“
Und so läuft der Vertrag von Renate Reinhold weiter. Die Familie, die die Mutter zu Hause pflegt, ist am Ende ihrer Kräfte. „Wir hatten Wichtigeres zu tun, als uns um diesen Mist zu kümmern“, sagt die andere Tochter, Andrea Reinhold-Wagner. Weil die Mutter kaum noch schlucken kann, besorgen sie ein Gerät, das ihr das Essen im Notfall aus dem Hals saugt. Sie haben Angst, dass sie ersticken könnte.
Derweil kassiert die Telekom Monat für Monat ihre Gebühren.
Die Familie bringt die Mutter in fünf verschiedene Kliniken. Sie hat früher 78 Kilo gewogen, jetzt sind es 35 Kilo. „Alles, was man an einem Menschen gehabt hat, geht zugrunde”, sagt Maren Breithaupt, Ärztin im deutschen Referenzzentrum für die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit in Göttingen.
Am 5. Oktober stirbt Renate Reinhold. Neun Tage nach dem Tod schickt die Tochter der Telekom erneut ein Fax. Das letzte, hofft sie. Ihre Mutter sei „an einer schweren, sehr seltenen und unheilbaren Krankheit verstorben”. Sie sei sehr enttäuscht, wie die Telekom mit einer langjährigen Kundin umgegangen sei. Um gleich auf Nummer sicher zu gehen und keinen weiteren Briefwechsel zu riskieren, legt sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
DAS UNTERNEHMEN IGNORIERT auch diesen Brief. Am 28. Oktober bekommt Renate Reinhold wieder einen Brief vom Kundenservice der Telekorn. Da ist sie seit 23 Tagen tot und bereits bestattet: „Es freut uns sehr, dass Sie sich entschieden haben, weiter mit T-Mobile zu telefonieren!” Für die Tote seien die Kundenberater auch in Zukunft da: „24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr – freundlich und kompetent”.
Sylvia Reinhold-Richert ruft am 29. Oktober beim Callcenter der Telekom an. Einen Satz lang keimt Hoffnung. „Da muss wohl was schiefgelaufen sein, sagt die Dame. Der Teamleiter werde zurückrufen, ganz sicher. Doch das Telefon wird nie klingeln. Stattdessen kommt zehn Tage später ein Brief. Die Grundgebühr, 8,33 Euro, ist wieder fällig.
Der Stern hat der Telekom den Fall vorgelegt. Dort heißt es nun, man werde sich bei der Familie entschuldigen und die Gebühren zurückzahlen. Telekom-Sprecher Georg von Wagner: „Das ist in der Tat blamabel für uns.”
Axel Hildebrand

IM TODESFALL
Auf Kulanz hoffen
Generell laufen Verträge etwa für Strom, das Handy oder ein Zeitungsabo nach dem Tod weiter. Die Erben müssen dann fristgerecht kündigen. Viele Unternehmen sind allerdings kulant und akzeptieren den Tod als Vertragsende. Der Blick ins Kleingedruckte lohnt sich: Manche Verträge regeln sogar den Todesfall – sie enden automatisch.
Bei Versicherungsverträgen gibt es zwei Typen: Verträge, die Personen versichern (wie Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung), erlöschen im Todesfall. Versicherungen, die sich auf Gegenstände beziehen (Hausrat-, Kfz- oder Wohngebäudeversicherung), laufen nach dem Tod weiter und müssen gekündigt werden. Kontogebühren werden auch nach dem Tod verlangt – bis der Erbe das Konto aufgelöst hat.

3 Gedanken zu „DIE EWIGE NUMMER – STERN, Nr. 4, 2009, Seite 110

  1. ZK

    Um seiner Überzeugung treu zu bleiben, muss man nicht jedem Esel der daherkommt, seine Meinung offenbaren. Ich mache heute mal eine Ausnahme! Sonst könnte ja jeder unterbelichtete Anonymos verlangen, dass ich mein Geschreibsel tilge. Ich weiß, bis hoch zu den großen “Eksperten” in den Regierung und den Managementen sterzeln heute massenhaft Flachzangen herum, die ihre Birne scheinbar nur dazu haben, dass es in den Hals nicht rein regnet. Tja, liebe Sylvie, wenn Du nicht verstehst, wie ich den Text meine, dann tust Du mir lediglich leid. Vielleicht gehörst Du ja auch zu den gutmenschelnden armen Würstchen, die mit sich selbst nicht klarkommen und deshalb immer versuchen, sich das Leid anderer aufzubürden, damit das innere Gefühl aufkommt, dass man ebenso eine Daseinsberechtigung hat. Mach weiter so!
    Fast vergessen, eventuell solltest Du Dir ja auch mal einen anderen Nickname zulegen, wenn schon eine Verkleinerungsform, dann vielleicht: Mäuschen!?

  2. Sternchen

    Hallo Zonenklaus – Sie titulieren den Stern – Beitrag also als kurze unterhaltsame spaßige Erzählung
    Leider war diese Sache und die tödliche Krankheit der Frau damals sicherlich gar nicht lustig .
    Wenn es doch so uninteressant ist wieso geben Sie sich die Mühe und nehmen die
    “unverschämte Posse” auch noch in Ihren Blog auf?

    Hiermit fordere ich Sie auf den Artikel und die Kommentare bzgl. des Artikels zu löschen !
    Er enthält übernommene Namen und Information – welche wir nicht weiter im Netz sehen
    möchten.

  3. kapuzina

    Warum lässt du die Wanzen mit ihrem Zahlenungeziefer jetzt schon an deine ureigene Haut? Ich glaube, der Tag kommt eh, wo wir alle uns Chips transplantieren lassen müssen und damit endgültig Haustiere des Staates werden.

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