Fünf Tage war der Alte krank, nun raucht er wieder – Gott sei Dank
Hatte zwar fast täglich etwas in die Tasten gekloppt, aber nix fertig bekommen, schmeiße deshalb einiges noch rückwirkend ins Netz…
Rotz und Kopfschmerzen sind halt nicht das Gelbe vom Ei.
Omma, nun zu Deiner Frage!
Muss allerdings etwas voran setzen, habe mir dafür etwas aus der bundesgermanischen Behelfsverfassung gepickt, dort findet man u.a. folgende Sätze im Buch FdGO und möchte lediglich auf Kapitel 2 hinweisen, dort findet man bereits am Anfang folgende hehre Worte:
Die Grundrechte – Kapitel 2 – Vers 1
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Die Grundrechte – Kapitel 2 – Vers 2
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
– Den ersten Kursivsatz interpretiere ich wie folgt: Jedem wird in allen Lebenslagen die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit garantiert, auch den Individuen mit vermeintlichen Laufmaschen im Geflecht ihrer Synapsen, ob sie nun frei herumlaufen dürfen oder sich in einer Klapper amüsieren.
– Der zweite Satz sagt mir, dass auch ich niemand so behandeln darf wie ein nerviges Kerbtier…
Eigentlich war es dies bereits was das Fischstäbchen betrifft.
Wie heißt es so schön, was interessiert es einen ollen Baum, wenn eine räudige Töle ihn unten anpisst, vielleicht spielt ja niemand mehr mit ihm, außerdem können mich nur Menschen beleidigen!
Mich interessiert es auch nicht weshalb sich der Erdnuckel ausgerechnet hinter einem verblichenen Original aus dem Dorf versteckt und seinen Namen missbraucht. Noch zu Günnis Lebzeiten hätte er ihm nicht mal auf der Kanzel der Jacobi-Kirche, stehend auf einer Fußbank, das Wasser reichen können – gut, selbiges liegt im Sinne des Betrachters! Weiterlesen