Ob ein Weißbrot von Richter, bei einem ähnlich gelagerten Fall, einem Neger nur einen Bruchteil sämtlicher Boni zugestanden hätte, wie sie für den Renommierkrüppel der leichtfüßigen Zunft irgendwie konstruiert wurden?
Dies glaubt aber auch nur ein Traumtänzer, der seine Hose mit der Kneifzange anzieht.
Spätestens am kommenden Weihnachtsabend wird sich der Knabe wieder unter dem Tannenbaum sonnen können…
Wie Richterin Thokozile Masipa auf die Idee kam und nach jener blindwütigen Hinrichtung eine fahrlässige Tötung erkannte, wird wohl immer ihr Geheimnis bleiben.
Wenn man mich fragen sollte, ob ich auch noch die weitere Begründung der zusätzlichen Verurteilung zu drei Jahren Haft wegen rücksichtslosen Gebrauchs einer Waffe, richtiggehend lustig finden würde, müsste ich alles bejahen, hinzu kommt ja noch der Gag, diesen Teil der Strafe auf fünf Jahre zur Bewährung auszusetzen!?!
Gerade jetzt fiel mir etwas ein, jene Geschichte mit der Handhabung von Steinen im Glashaus!
Deshalb beende ich hier meine Betrachtung, hinsichtlich der südafrikanischen Rechtsprechung*, damit nicht noch jemand auf die Idee kommt und mich auf so manchen, doch sehr merkwürdig anmutenden Urteilsspruch in UNSEREM demokratischen Schlaraffenland hinweist…
*Wie konnte ich es nur vergessen?
Noch nie waren Gerichte eine Zufluchtsstätte der Rechtsprechung, denn dort werden lediglich Urteile gefällt!