In der heutigen NZZ gefunden: Gericht entscheidet: Spott-Plakat gegen die Grünen ist zulässige Meinungsäusserung
Ein bayrischer Unternehmer hätte für zwei Anti-Grünen-Banner eine Geldstrafe wegen Beleidigung zahlen sollen. Nun hat ihn ein Gericht freigesprochen.
Jene Collagen hätten von mir sein können, obwohl ich meilenweit von den Ansichten des Christ-Sozialistischen Vereins mäandere, ebenso auch kein Unternehmer bin!
Allerdings sollen meine Ansichten keinesfalls als Lobhudeleien für die Führungsstare des zänkischen Bergvolkes nördlich der Alpen verstanden werden!
Nicht nur meine Wenigkeit war vor ein paar Tagen richtig baff!
Beziehe mich dabei auf die Ansage, dass mit Hilfe eines Bannfluch´s, man im bajuwarischen Freistaat-Gefilde endlich jene unsägliche Verbalhurerei des Gendern´s ausmerzen will.
Bin allerdings noch nicht vollständig dahinter gestiegen, was ausgerechnet die Söderianer dazu bewogen hatte, um in jener Sache vorzupreschen.
Wahrscheinlich ist alles nur der Erleuchtung einer etwas weiter denkenden unbekannten Souffleuse zu verdanken, die den fränkischen Lutheraner an etwas erinnerte. Nämlich an den Spruch des lange verblichenen großen Vorsitzenden. Schließlich stammte von FJS jene zündende Idee, dass sich niemals eine Partei rechts von der CSU breitmachen darf!
Man vielleicht in dieser Aktion ein Strohfeuer erkennen könnte, welches gegen die AfD gezündelt wurde. Möglicherweise geht es auch etwas gegen das Merzchen, der sich ewig an den Mikrofonen des hiesigen Volkspalaverhauses vergeht.
Amüsant finde ich ewig seinen körperlichen Einsatz, wobei bereits vorher klar ist, der Mann redet viel und sagt nichts konkretes und dies im halbleeren Plenarsaal. Was dem verbleibenden Rest der gelangweilt ausharrenden Volksvertretern ebenso eigen ist…
Es existiert noch ein deutschsprachiges Presserzeugnis, welches weit entfernt ist vom Gefälligkeitsjournalismus der BRD* (Bananen Republik Deutschland) und bestimmte Ereignisse noch auf den Punkt bringt!
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