Selbstverfreilich liegt es mir nicht allzu fern, auf jene Frage gehässig einzugehen, ansonsten müsste ich nämlich lachen.
Nun soll aber niemand versuchen, mir etwas zu unterstellen – Tobi B. begann mit seiner merkwürdigen Fragestellung.
Sofort ging es daraufhin ins Netz. Musste dabei feststellen, dass der Herr ganz schön kokettiert mit seinen Abschlüssen und dem daraus resultierenden Durchblick, es folgt auch noch der Hinweis, ein halbes Jahr in Istanbul gelebt zu haben. Ob er sich bei den Osmanen mit Arbeit über Wasser gehalten hat, geht aus der dürftigen Selbstdarstellung nicht hervor.
…die ersten Sporen scheint er als lokaler Volkskorrespondent verdient zuhaben.
Nun zu seiner Frage! Eigentlich wird sie schon beantwortet, wenn man unten rechts das Häkchen kontaktiert, da prangt plötzlich der folgende Satz: Erst die Neubewertung des Straftatbestandes der Beihilfe zum Mord machte eine Strafverfolgung von NS-Helfern möglich. Weshalb myriaden von §§-Heinzen dafür 70 Jahre benötigten, kann jeder in den digitalen Tiefen selbst herausfischen.
Sollte ja hinreichend bekannt sein, dass Gottes Mühlen sehr langsam mahlen und die der Justiz tun es mit einer Geschwindigkeit, da fegt ein Berner Blitz vergleichsweise mit mehr als einem Mach durch die Botanik.
2011 verurteilte das Landgericht München den damals 91-jährigen Demjanjuk zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in fast 30.000 Fällen im Vernichtungslager Sobibor – bereits ein Jahr später ging er nicht mehr einkaufen.
Und dieser Tage ist der 93-jährige Gröning in Lüneburg angeklagt – ebenfalls wegen Beihilfe zum Mord, hier in rund 300.000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz. Nun munkelt man, dass G. zu drei Jahren verknackt werden soll, was letztlich einer Farce gleich kommt, denn sie werden dieses halbtote Wrack noch nicht mal einfahren lassen. Weiterlesen
NS-Prozess in Lüneburg: Warum wird erst jetzt verhandelt?
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